April 10th, 2007 by Administrator
Obi gibt verstorbenen DDR Politiker eine zweite Chance – er soll den Deutschen endlich das Lachen austreiben.
Es ist der 6. April und die Temperatur in Manhattan beträgt 30 ° Fahrenheit, ungewöhnlich kalt für diese Jahreszeit. In jedem Augenblick wird David, mein überaus exzentrischer Assistent, in das Buero von buzzcentric im Rockefeller Center hinein spazieren. Ich erwarte ihn voller Spannung, denn an solchen Tagen wie diesem, an denen das Wetter den sich nach Frühling sehnenden New Yorkern einen deftigen Dämpfer versetzt, artet Davids Zynismus in neue Dimensionen aus.
Er kommt durch die Tür, bleibt wie steif gefroren stehen, starrt mir mit tot ernster Miene in die Augen und spricht: „Wusstest du eigentlich was in Wirklichkeit aus Erich Honecker geworden ist?“ Ich möchte lachen, aber Davids Mimik lässt jeden erkennen, dass er es ernst meint. „Erich Honecker?“ David erwidert „Ja, Erich Honecker“. Ich muss mich vergewissern. „Meinst du den DDR Erich?“ David wirkt irritiert und erwidert energisch „Yes, the Commi!“. Kein Zweifel, mein Kollege meint es ernst – es handelt sich nicht um einen verspäteten April Scherz. „Nun, Erich Honecker ist schon seit Jahren tot.“ Die Antwort kommt ohne Zögern: „Nein, Erich Honecker ist nicht tot. Der Obi Vorstand hat ihn auferstehen lassen. Erich ist jetzt neuer Marketing Manager bei Obi. Die Begründung für Davids Behauptung: nur ein Manager vom Honecker Kaliber sei dazu fähig in Deutschland die Ausstrahlung des aktuellen Werbespots der Baumarktkette Praktiker gerichtlich untersagen zu lassen.
Gewiss, aus amerikanischer Sicht entspricht die Obi Reaktion dem Klischee des autokratischen Deutschen der seine Phantasielosigkeit dadurch verbirgt in dem er die Kreationen anderer verbieten lässt. Allerdings enthält diese Episode auch andere Lehren mit denen sich jeder Marketing Manager vertraut machen sollte:
1. Der Internet Faktor:
• Kaum war die gerichtliche Anordnung ausgesprochen, da kursierte der Clip schon auf YouTube. Alle Video Clips der Firma werden auf Servern in den USA gehostet. YouTube unterliegt der amerikanischen, nicht der deutschen Gesetzgebung. Das deutsche Telemediengesetz ist in diesem Fall irrelevant. Kein amerikanisches Gericht würde YouTube anordnen den Clip zu entfernen – dies wäre verfassungswidrig.
• Das Unterlassungsgesuch von Baumarkt verhilft dem Praktiker Clip zum Kultstatus und schnürt die Verbreitung der „rechtswidrigen“ Werbung erst richtig an. Die Baumarkt Reaktion bewirkt genau das Gegenteil von dem erwünschten Resultat, nämlich dass der Werbespot vom Publikum schnell vergessen wird.
2. Deutsche „Experten“ unterschätzen den Web 2.0 Faktor:
• Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft wird in Spiegel Online mit den Worten zitiert: “Das kann nicht als professionelle Strategie betrachtet werden, weil die eigentliche Zielgruppe gar nicht erreicht wird.” Herr Nickel bezieht sich auf Spekulationen, dass Praktiker den Werbespot gezielt in YouTube stellte. Herr Nickel hat Unrecht in dem er den viralen Mundpropaganda Faktor verkennt. Nur ein kurzer Blick in die Foren und Blogs zeigt, dass die Praktiker Werbung jede mögliche Zielgruppe erfasst hat. Es müsste sich um eine außerirdische Zielgruppe handeln, so dass sich ein Marketing Manager erlauben könnte die Verbreitung des Clips im Internet unbekümmert zu beobachten.
3. „Stay Cool and go with the Flow“
• In den Augen der Konsumenten hat Obi die Nerven verloren.
Die Auswertung der Meinungen in der Blogosspäre kam zu folgendem Resultat: Mit der Unterlassungsklage gegen Praktiker hat Obi sein Issue selbst produziert und der Marke einen Imageschaden zugefügt.
The Bottomline: Weniger Erich, mehr Gelassenheit und Humor sind angesagt.
>>Praktiker vs. Obi oder Sisyphos 2.0
>>Praktiker-Spot wieder da
>>Praktiker gegen obi gegen praktiker
>>Praktiker vs. Obi
>>Verbotener Werbespot läuft auf YouTube
>>Der Spot, den Obi nicht sehen will



