Juli 16th, 2007 by Administrator
Wie Spiegel Online berichtet, hat das Hanseatische Oberlandesgericht beschlossen, dass Domain-Namen nach dem Muster "Unternehmensname"-Blog.de für unternehmenskritische Weblogs nicht zulässig sind: "Da die Begründung des Beschlusses auf namensrechtlichen Überlegungen basiert, könnten auch Blogs, die Markennamen in ihrer URL verwenden, Probleme bekommen – allen voran Stefan Niggemeier und sein "Bildblog"." Zu der Entscheidung kam nach einer Klage zwischen einem Unternehmen und einem privaten Blog: "Bloggern zufolge handelt es sich bei dem Unternehmen um den Finanzdienstleister MLP AG. Das zugehörige Blog wurde inzwischen in " MLP-Watchblog" umbenannt."
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei die Situation in Deutschland sehr restriktiv: "Auf Basis des gegenwärtigen Urteils können Unternehmen nun von Bloggern verlangen, den unbefugten Gebrauch ihres Namens zu unterlassen. Weiterhin zulässig ist allerdings, im Blog-Titel das Firmenschlagwort zu verwenden, um auf den Inhalt des Blogs hinzuweisen. (…) Im europäischen Vergleich sei der OLG-Beschluss ohnehin wenig verständlich. "In Ländern wie Großbritannien gilt der Grundsatz: Ein subjektiver Erlebnisbericht eines Bloggers kann schon per se keine Verletzung des Namensrechts sein." Deshalb gebe es in anderen europäischen Ländern auch viel mehr unternehmenskritische Blogs. Dass im deutschen Rechtsraum eine gewisse "Strenge" herrsche, sei noch "milde ausgedrückt", meint Horak."
Doch auch strenge gesetzliche Regelungen verhindern nicht, dass Konsumenten sich mitunter sehr kritisch über Unternehmen äußern und dadurch womöglich großen Einfluss auf das Image eines Unternehmens oder auf Kaufentscheidungen ausüben. Zum Glück bietet ethority den Service Reputation Management an, der einen sinnvollen, proaktiven Umgang mit konsumentengenerierten Medien (CGM) ermöglicht.



