Oktober 28th, 2011 by Nelli Ranck

Unsere Gesprächspartnerin heute ist Rechtsanwältin Nina Diercks.

Fünf am Freitag   mit Nina Diercks

Zur Person: Nina Diercks, M.Litt (University of Aberdeen) ist Rechtsanwältin und Herausgeberin des Social Media Recht Blog. Der Name ist Programm und so berät sie auch in der täglichen Arbeit in allen Bereichen des Social Media Rechts. Dabei verbindet die Anwältin ihre über die Jahre in der Medienwelt gewonnenen praktischen Erfahrungen aus den Bereichen Marketing, PR und Employer Branding (Gruner+Jahr, EIDOS GmbH, Bauer Media Group, CYQUEST GmbH u.a.) mit fundiertem juristischen Know-How. Sie berät praxisnah alle Facetten des Social Media Rechts, wozu insbesondere das Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Telemedien-, das korrespondierende allgemeinen Zivil- sowie das Arbeitsrecht gehören. Die Kanzlei ist unter http://www.socialmediarecht.de zu erreichen.

1.    Social Media Monitoring in 2012: Aus Ihrer Sicht zwingend erforderlich oder nur zusätzliches Tool in einer Strategie?

An dieser Stelle die klassische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Professionelles Social Media Monitoring wie von ethority angeboten ist sicher nicht für jedes Unternehmen ein Muss. Kosten und Nutzen sollte sich schließlich die Waage halten. Allerdings gleich wie klein das Unternehmen oder in welch geringem Umfang Social Media Aktivitäten betrieben werden, eine regelmäßig Pulsfühlung sollte schon stattfinden. Und wenn man nicht weiß, wie man das im ersten Schritt für den ersten Überblick selbst machen kann, sollte man vielleicht doch mal ein paar Stunden Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Also ganz ohne geht es 2012 sicher nicht.

2.    Wo sehen Sie die wichtigsten Trends im Social Commerce?

Huu. Da fragen Sie mich was. Ich bin an dieser Stelle ja doch eher stiller Beobachter der Entwicklungen. Einer meiner Mandanten bzw. dessen Geschäftsführer, Sven Wiesner von der beesocial GmbH (http://www.beesocial.de), wäre zu einem diesbezüglich Statement weitaus berufener. Nach seiner Ansicht sind jedenfalls diejenigen Marken/Produkte, die sich nicht im Social Web präsentieren, in spätestens 5 Jahren „weg vom Fenster“. Die logische Konsequenz für mich als halber Laie wäre damit, dass der Social Commerce entsprechend zunimmt, insbesondere der F-Commerce (Ich finde, das klingt immer so unanständig! Fünf am Freitag   mit Nina Diercks ), also die Shopping Möglichkeiten auf Facebook. Bei Mobile bin ich nach wie vor eher skeptisch – von Musik- oder Buchdownloads mal abgesehen. Aber wer weiß. Vielleicht fragt ihr nächste Woche einfach Sven, dann gibt hier einen qualifizierten Blick in die Zukunft…

3.    Wie bewerten Sie die aktuelle Debatte rund um das Thema ROI im Social Media?

Auch das ist natürlich eine Frage, mit der ich mich zwar auseinandersetze, da sie meine Mandanten in der einen oder anderen Form beschäftigt, aber nicht weil ich die Frage ständig selbst auf dem Tableau hätte. Vor diesem Hintergrund würde ich die Frage zunächst mal dahingehend beantworten, dass meine Mandanten, die sowohl den Bereichen Marketing als auch Employer Branding zuzuordnen sind, zu unterschiedlichen Antworten kommen und schon insoweit die Frage nach dem „ROI in Social Media“ differenziert zu beantworten ist.

Wenn es um klassisches Marketing im Sinne einer Steigerung des Abverkaufs geht, dann wird das Thema „ROI“ ohne Frage zunehmend wichtig und die Schlagworte Involvement & Enhancement werden auf mittelfristige Sicht sicher nicht  allein ausreichen, um in Unternehmen die Etat-Taschen zu öffnen. Für konkrete harte Fakten würde ich jedoch gerne wieder auf Sven verweisen. Der kann dazu bestimmt anschauliche Beispiele und harte Zahlen liefern. (Was für eine Sven-Werbeveranstaltung! Nein, im Ernst: Ich mag mich nicht inhaltlich zu Dingen äußern, bei denen ich nur über gesundes Halbwissen verfüge, während es Spezialisten dafür gibt.)

Anders sieht es hingegen im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting aus. Hier geht es in der Regel um einen langfristigen Markenaufbau, um mehr Sichtbarkeit, um die Gewinnung eines authentischen Images. Natürlich geht es auch darum, Kontakte zu potentiellen Bewerbern aufzubauen und diese letztlich für das Unternehmen zu gewinnen. Doch lautet hier die Frage, welchen Beitrag leistet Social Media zum erfolgreichen Recruiting und nicht „Um wie viel Prozent konnten wir die Bewerber-Anzahl steigern?“. Schließlich ist eine Employer Brand und/oder Personalmarketing Kampagne nicht dann am erfolgreichsten, wenn möglichst viele Bewerbungen eingehen, sondern wenn vielleicht sogar weniger Bewerbungen, aber dafür solche von den richtigen, den passenden, Kandidaten beim Unternehmen landen. Auch das ist messbar. Aber weitaus schwieriger – da an dieser Stelle, sorry ethority, das „normale“ Social Media Monitoring nicht allein die Antworten liefern kann, sondern komplexe Passungsauswertungen in den Personalabteilungen getätigt werden müssen. Wer hier zu mehr wissen will, den verweise ich dann gerne an eine weitere berufene Stelle, meinen Mann, Joachim Diercks von der CYQUEST GmbH (www.cyquest.net), so manchem auch vom Recrutainment-Blog (http://blog.recrutainment.de/) bekannt.

4.    Was fasziniert Sie an Social Media besonders?

Die romantische Variante lautet: Die tollen Kommunikationsmöglichkeiten, die dafür Sorge tragen, dass man zahlreiche Menschen kennenlernen und sich mit Ihnen austauschen kann. Gerne auch erst online und später offline auf Netzwerktreffen und Tagungen oder umgekehrt: Es ist wesentlich einfacher mit interessanten Persönlichkeiten über das soziale Netz in Kontakt zu bleiben. Darüber hinaus spricht die Vielfalt an hochwertigen und relevanten Informationen, die sich täglich in meine verschiedenen Timelines gießt, ohne dass ich selbst lange danach suchen müsste, für sich.

Die kalte, geschäftliche Version lautet hingegen: Die Vertriebsmöglichkeiten, die Social Media bietet.  Vor gut 1,5 Jahren habe ich meinen Blog zum Social Media Recht (http://socialmediarecht.wordpress.com) ins Leben gerufen. Mehr oder minder zeitgleich ist das Twitter-Profil @SocialmediaR_HH sowie meine Facebook-Fanpage (http://www.facebook.com/socialmediarecht) „on air“ gegangen. Kurz danach kamen schon die ersten Mandats- und die ersten Vortragsanfragen zum Thema Social Media & Recht. Schließlich kam noch Google+ dazu. Und im August dieses Jahres habe ich meine eigene Kanzlei in Hamburg (http://www.socialmediarecht.de) eröffnet. Das wäre ohne Social Media sicher nicht möglich gewesen.

Natürlich kann man die beiden Seiten der Medaille gar nicht strikt voneinander trennen.  Aber ich glaube, dass muss ich keinem Leser dieses Blogs mehr erklären…

5.   Facebook oder Google+? Liken Sie lieber oder plussen Sie?

Ich bin auf beiden unterwegs. Ich muss aber sagen, dass Google+ für mich persönlich eindeutig vorne liegt. Facebook halte ich für eine Never-Ending-Story in Sachen Benutzerführung und Datenschutz. Intransparenter geht es einfach nicht. Ständig werden neue Features gepublished, die wahlweise das Datenschutzrecht oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht der User betreffen, ohne dass darüber auch nur im Ansatz informiert wird. Erst wenn ein Blogger das neue Feature entdeckt und irgendwann dazu auch die Privatsphären-Einstellungen (vielleicht) gefunden hat, erfährt der normale User davon und ist (vielleicht) in der Lage, die Einstellungen zu ändern. I dislike. Dennoch kann auch ich natürlich nicht auf Facebook als Kommunikationskanal zur Gänze verzichten. Ich bin jedenfalls sehr froh, dass sich Herr Dr. Weichert vom ULD Schleswig-Holstein des Themas  „Facebook und der Datenschutz“ angenommen und dieses derart publik gemacht hat, dass in einer bereiteren Masse diskutiert wird. Ich hoffe, dass dem ein oder anderen langsam bewusst wird, dass Datenschutz jeden angeht und sich die Problematik nicht mit einem „Ja, ja, dafür benutze ich Facebook eben kostenlos, das ist der Preis den ich zahlen muss“ beiseite gewischt werden kann und darf. Denn dank der Intransparenz weiß niemand, womit er wirklich zahlt – aber dazu habe ich mich ja schon zu Genüge auf meinem Blog ausgelassen…

Tja, Google+ ist nun auch nicht der weiße, edle Ritter auf dem schwarzen Pferd. Aber im Gegensatz zu Facebook doch schlichtweg nutzerfreundlich und übersichtlich. Die Privatsphären-Einstellungen sauber auf einer Seite, auf das Einfachste zu regulieren. Darüber hinaus konnte ich hier sofort exzellente Netzwerk- und Informationseffekte vermerken. Google+ nutze ich sehr intensiv als Informationstool. In Folge dessen fällt bei mir leider die Beobachtung und Nutzung von Twitter ein wenig hintenüber – obwohl ich diesen Dienst ebenfalls sehr schätze.

Ich glaube allerdings nicht, dass Google+ das Schlachtschiff Facebook verdrängen wird. Ich denke, Google+ wird eine Art Professionellen-Netzwerk zum Informationsaustausch werden, während Facebook dem Grunde nach privater Natur aka „Triff Deine Freunde, informier Dich über den neuen Arbeitgeber und kauf Dir dafür doch noch schnell einen neuen Anzug“ bleiben bzw. werden wird. Aber wer weiß. An den Erfolg dieses Gesichtsbuches hätte vor ein paar Jahren auch noch keiner so recht geglaubt….

Fünf am Freitag   mit Nina Diercks

6.   Recht und Social Media – wie passt das zusammen? Wie sieht Ihr Tagesablauf aus?

Recht und Social Media passen ebenso gut zusammen wie Kaufvertrag und Brötchenholen oder Fenster reparieren lassen und Werkvertrag. Natürlich existiert kein Social Media Recht – ebenso wenig wie es jemals das Internetrecht gab. Allerdings besteht  hier genauso wenig wie beim Brötchenhole ein rechtsfreier Raum. Einschlägig sind hier unter anderem das Telemedienrecht, das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Urheberrecht, das Domainrecht, das Presserecht und das allgemeine Zivilrecht sowie im Bereich „Personal“ auch das Arbeitsrecht. Social Media Recht ist also vielmehr ein ganzer Strauß von Rechtsvorschriften. Das hört sich jetzt für den Laien schrecklich kompliziert an und er ruft vielleicht „Oh Du überreguliertes Deutschland!“. Doch so ist es nicht. Ein urheberrechtlich geschütztes Bild zum Beispiel bleibt eben ein urheberrechtlich geschütztes Bild – ob im Social Web veröfffentlicht oder woanders. Um das eben vorgenannte Vorurteil zu überwinden, habe ich den Social Media Recht Blog ins Leben gerufen.  Dort schreibe ich über Entwicklungen, Fragestellungen sowie Probleme in den Bereichen Social Media und Recht – nicht für Juristen, sondern für alle, die täglich mit Social Media arbeiten.

Wie mein Tagesablauf aussieht? Mhm, den einen Tagesablauf gibt es – zum Glück – gar nicht. Die Tage im Büro beginne ich zumeist mit einer Durchsicht der sozialen Netze: Twitter, Facebook, Google+. So bekomme ich einen aktuellen Überblick, bevor es ans Tagwerk geht. Das ein oder andere Posting inspiriert mich dann zu einem Blogbeitrag, wenn und soweit meine sonstige Zeit bzw. die Aufgaben es zu lassen. Derzeit kommt das das Bloggen leider ein wenig kurz – was aber auch daran liegt, dass ich relativ viel als Referentin unterwegs bin. Nach dieser ersten Informations-Runde geht es dann ans Tagwerk – je nach dem was eben anliegt: Mandate bearbeiten, Absprachen mit den Mandanten treffen, Verhandlungen führen – kurz: Probleme für die Mandanten lösen. Zu meinem Job gehört es natürlich auch zu netzwerken und zwar online wie offline. Folglich werfe ich zwischendurch immer mal wieder einen Blick auf Facebook & Co und schalte mich in Diskussionen einen. Genauso sehe ich dann ganz analog mal beim Open Coffee Club oder der Twittnite vorbei. Sehr gerne bin ich auch den Treffen und Events der #dmwhh (Digital Media Women Hamburg) dabei.

Viele Grüße und bis zum nächsten Freitag.

April 23rd, 2010 by Sabrina Panknin

TOP 4 TWITTERLINKS

„Social Media kann für Unternehmen vieles sein“: Wie das Internet Firmen verändert

www.heute.de

Was bedeutet das Internet für Firmen, Kunden, Angestellte? Benedikt Köhler äußert sich dazu in einem Artikel von Anatol Locker.

Rubrik Recht 2.0: Sie ist da! Die 1. einstweilige Verfügung wegen eines Tweets

www.kriegs-recht.de

Sie ist da: Die erste veröffentlichte deutsche Gerichtsentscheidung, die ergangen ist, weil jemand offenbar die Rechte eines anderen auf Twitter verletzt hat.

Facebook beherrscht 41% des Social Web. Statistik über den Traffic in Social Media

www.ethority.de

Facebook besiegt sich selbst und steigert laut einer Studie von comscore seinen Traffic enorm.

Schönes Miki zur Re:publica! Anschauen!

www.my-miki.com

Tolle Fotos von der Re:publica, die anschaulich in einem Miki aufbereitet wurden

Blogartikel der Woche

Facebook beherrscht weiterhin das Social Web

Das beachtliche Wachstum von Facebook bestätigt sich erneut: Laut einer Untersuchung von comscore in Hinblick auf kontinuierlichen Social Media Traffic besiegt Facebook sich selbst und kann einen beachtlichen Anstieg im vergangenen Jahr verbuchen.

Top Themen der Woche auf einen Blick: Weekender KW 16

Social-Media-Fundstück der Woche:

Remember Google Wave?

Ohne Worte

Top Themen der Woche auf einen Blick: Weekender KW 16

Gefunden bei www.thedailyviral.com

Zitat der Woche:

Top Themen der Woche auf einen Blick: Weekender KW 16

Gefunden bei www.techcrunch.de

September 10th, 2009 by Nicole Pingel

Etwa 174.000 aktive Twitternutzer gibt es in Deutschland. Nur wenige dürften sich allerdings bisher Gedanken über mögliche rechtliche Folgen der Nutzung dieser Microblogging-Plattform gemacht haben. Besonders  Unternehmensvertreter, die Twitter als externen Kommunikationskanal für den Kundenkontakt nutzen wollen, sollten dieser Frage aber durchaus Beachtung schenken. Zu diesem Schluss kommt auch der Anwalt Henning Krieg. Um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, eventuelle rechtliche Folgen der Twitter-Nutzung besser abschätzen zu können, hat er  eine Zusammenfassung über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Twittern erstellt.
Dabei kommt er eindeutig zu der Schlussfolgerung:

Twitter ist für Unternehmen in vielerlei Hinsicht rechtlich relevant!

Es muss davon ausgegangen werden, dass Corporate Twitter Streams im Vergleich zu den meisten privaten Accounts unter besonderer Beobachtung stehen. Und zwar vor allem durch die Mitbewerber. Somit werden „Bagatell-“Rechtsverstöße wie die Verletzung von Urheberrechten (dazu gehören auch Bildrechte etc.) unter Umständen schneller relevant, als es den Unternehmen lieb sein kann. Außerdem fallen beispielsweise Tweets, die falsche Preisangaben etc. enthalten unter Umständen unter den Punkt “Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch” des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wie Thomas Schwenke auf dem Blog advisign.de klar stellt.
Ebenfalls interessant ist in diesem Zusammenhang die Impressumspflicht von nicht-privaten Telemedien. Zwar gibt es laut Krieg noch kein rechtlich verbindliches Urteil darüber inwiefern Twitter Profile zu den Telemedien gezählt werden können, trotzdem wird empfohlen, zur Sicherheit ein Impressum in das Twitter Profil zu integrieren oder aber – was eigentlich eh der Fall sein sollte – auf die Unternehmens- Website zu verlinken, innerhalb derer ein Impressum angeführt wird. Die Folgen dieser Rechtsverletzungen können im Verhandlungsfall neben der negativen Außenwirkung Abmahnungen oder Bußgelder sein.

Auch die Inhalte der Tweets sollten nicht gedankenlos erstellt werden.
Werden Aussagen vor allem über Menschen oder andere Unternehmen als Tatsachen dargestellt, deren Wahrheitsgehalt nicht geprüft wurde, begibt sich ein Unternehmen auf unsicheres Terrain. Denn hier kann laut Schwenk schnell der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt sein. Umgehen lässt sich dieser Stolperstein, indem nicht eindeutig verifizierbare Aussagen stets als subjektive Meinung gekennzeichnet oder eben ganz vermieden werden. Denn: Auch Meinungsäußerungen können rechtlich unter Umständen als Beleidigung, Verunglimpfung oder Schmähung bewertet werden.

Zu Konflikten mit dem Wettbewerbsrecht kann es laut Schwenk auch kommen, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens zum Beispiel ihre privaten Twitter-Accounts verwenden, um über Produkte und Leistungen des Unternehmens zu berichten, sofern dies mit Kenntnis oder sogar Auftrag des Arbeitgebers geschieht.
Um jegliche rechtliche Probleme, die Twitter-Accounts von Mitarbeitern mit sich bringen können, zu verhindern, sei es jedem Unternehmen empfohlen Twitter Guidelines zu erstellen und ihre Mitarbeiter umfassend in die Nutzungsmöglichkeiten und –Einschränkungen einzuweisen.
Es wird also mehr als deutlich, dass Twitter bei geschäftlicher Nutzung durchaus rechtliche Relevanz besitzt. Auch wenn bisher kaum Fälle öffentlich wurden, in dem Rechtsverstöße über Twitter tatsächlich zu Konsequenzen führten, sollten sich Unternehmen auch angesichts der wachsenden Bedeutung des Microblogging Tools, der möglichen rechtlichen Reichweite bewusst sein und dementsprechend z.B. durch Twitter Guidelines reagieren. Die rechtliche Relevanz sollte allerdings kein Unternehmen davon abhalten, Twitter in die Unternehmenskommunikation miteinzubeziehen, da andernfalls viele Wettbewerbsvorteile die Twitter z.B. als CRM- oder Online Publishing Tool bietet wissentlich verschenkt würden.

Fazit: Unternehmen profitieren eindeutig von der Twitter Nutzung, sollten sich aber über mögliche rechtliche Fragen im Klaren sein. Daher hier noch ein mal die Quellen.

Die gesamte Präsentation von Henning Krieg ist hier zu finden.

Zu dem Blogpost von Thomas Schwenk, in dem noch eine Reihe anderer rechtlicher Aspekte und viele sehr gute Beispiele angeführt werden, geht es hier.